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Zugehörige Objekte

Die Unterrichtsdaten (siehe Ferienplan) sind verbindlich. Die Eltern sind dazu aufgefordert, die Ferienplanung entsprechend anzupassen.
Zusätzlich zu den ordentlichen Schulferien stehen jedem Kind pro Jahr zwei Jokertage zur freien Verfügung (siehe Jokertage).
In Ausnahmefällen besteht die Option zur Dispensation vom Unterrichtsbesuch (siehe Dispensation).
Besonders gute Schülerinnen und Schüler können ab der 3. Klasse Atelierkurse besuchen. Im Atelierkurs lernen die Kinder mehr über die Sprache, das Thema Mathematik oder erhalten Informationen über Naturwissenschaften.
Die Klassenlehrperson meldet die Schülerinnen und Schüler für die Atelierkurse an.

Mehr Infos finden Sie auf der Website der Begabtenförderung Uster.
Audiopädagogische Beraterinnen und Berater unterstützen Kinder, die nicht gut hören und eine normale Schulklasse besuchen. Die Beraterinnen und Berater zeigen der Klasse und den Lehrpersonen, wie sie die Kinder besser in die Schule einbeziehen können.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Audiopädagogische Angebote" des Volksschulamts.

Begabtenförderung ist besonderer Unterricht für sehr gute Schülerinnen und Schüler. Diese Kinder besuchen ab der 1. Klasse an einem Vormittag in der Woche die Begabtenförderung. Die Begabtenförderung findet für alle Schulen im Schulhaus Talacker statt und heisst «Förderband».

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern und die Klassenlehrperson oder den Schulpsychologischen Dienst.

Mehr Infos zur Begabtenförderung und zum Förderband finden Sie auf der Website der Begabtenförderung Uster 

Der Tag der offenen Tür heisst neu: Besuchstag und ab August 2024 Besuchsvormittag

Am Besuchstag/Besuchsvormittag* besuchen die Eltern und andere erwachsene Bezugspersonen ihre schulpflichtigen Kinder in der Schule. Jüngere Geschwister, die noch nicht in der Schule sind, bleiben zu Hause.

Den Besuchstag/Besuchsvormittag gibt es zwischen November und Juli jeweils am 15. Tag eines Monats. An den Ferien und Feiertagen sowie in den Monaten September und Oktober gibt es keinen Besuchstag/Besuchsvormittag. Die genauen Daten finden Sie im Ferienplan

Danke, dass Sie sich beim Besuchstag und -vormittag an die Regeln halten. Die Regeln gelten auch  für die Schulkinder:

  • Bitte sprechen Sie mit anderen Personen vor dem Schulzimmer und lassen Sie ihr Mobile / Handy in der Tasche.
  • Fotografieren und filmen Sie während des Unterrichts nicht. So können sich alle auf den Unterricht konzentrieren. Vielen herzlichen Dank.

Für die Heilpädagogische Schule Uster (HPSU) bitten wir Sie um  eine Voranmeldung.

Die anderen Schulen können Sie ohne Voranmeldung besuchen.

* bis Ende Schuljahres im Juli 2024 nennen wir den Tag der offenen Tür neu Besuchstag. Ab dem neuen Schuljahr 2024/2025 ist der Besuch für den Vormittag vorgesehen und heisst dann Besuchsvormittag.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ-Unterricht) hilft allen Kindern, die zu Hause eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Im Kindergarten findet der DaZ-Unterricht im normalen Unterricht statt. In der Primarschule gibt es zwei Arten von DaZ-Unterricht: Anfangsunterricht und Aufbauunterricht.

Der Anfangsunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die sehr wenig oder kein Deutsch sprechen. Die Kinder lernen in kleinen Gruppen Deutsch. Danach wechseln die Kinder in eine normale Klasse.

Der Aufbauunterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die schon Deutsch sprechen und in eine normale Klasse gehen. Sie üben weiter Deutsch, damit sie in der Schule gut lernen können.

Bitte verzichten Sie im Baby- und Kleinkindalter auf Bildschirmmedien 

Digitale Medien gehören heute zum Alltag. Kleinkinder bis zum Alter von vier Jahren sollten sie aber nur sehr zurückhaltend nutzen. Für eine gesunde Entwicklung sind der Austausch mit realen Menschen und das Spielen viel wichtiger.

Uster Primarschule - Digitale Medien (primarschule-uster.ch)

Laut Volksschulverordnung dürfen Schülerinnen und Schüler einige Tage nicht in die Schule gehen, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Das nennt man eine Dispensation. Für eine Dispensation müssen die Eltern mindestens drei Wochen vorher ein Gesuch schreiben.

• bis 2 Tage kann die Klassenlehrperson bewilligen
• ab 3 Tagen bis zu 2 Wochen entscheidet die Schulleitung
• ab 2 Wochen entscheidet die Gesamtschulleitung 

Die Primarschule bewilligt nur Gesuche für wichtige persönliche Gründe oder Anlässe mit der Familie. 

Das Dispensationsgesuch ist im Online-Schalter zu finden.

Die Einschulung ist der Eintritt eines Kindes in den Kindergarten. Kinder, die bis zum 31. Juli Geburtstag haben, besuchen normalerweise ab dem Anfang des nächsten Schuljahres den Kindergarten.

Eine gute Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern ist bedeutend. Jede Schule hat deshalb einen Elternrat. Der Elternrat spricht regelmässig mit den Lehrpersonen und hilft bei Anlässen mit.

Weitere Informationen zum Thema Elternmitwirkung finden Sie im Reglement Elternmitwirkung.

Für Elternräte: Die Formulare «Elternrat: Rückerstattung Auslagen» und «Elternrat Vorschuss» finden Sie auch unter Information, Online-Schalter. Zudem sind bei den entsprechenden Links auch weitergehende Informationen wie z. B. die Vorgehensbeschreibung bei Einzahlungen aufgeschaltet.

Möchten Sie gerne Ihre Lebenserfahrung mit Ustermer Schulkindern teilen? Im Klassenzimmer gibt es verschiedene Einsatzmöglichkeiten für Sie. Kinder, Lehrpersonen, Seniorinnen und Senioren lernen voneinander. Im Vordergrund steht dabei die Beziehung zwischen Jung und Alt.

Sind Sie Interessiert?

Generationen im Klassenzimmer / Pro Senectute Kanton Zürich

Bitte melden Sie sich bei Pro Senectute, Frau Gerda Zbinden, informiert Sie gerne: gerda.zbinden@pszh.ch 

 

 

Kontakt

ps@uster.ch

Mit dem freiwilligen Schulsport betätigen sich Kinder und Jugendliche aller Schulstufen in der schulnahen Freizeit aktiv. Ziel ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche für den Vereinssport zu begeistern und damit die Basis für lebenslange sportliche Aktivität zu legen.

Weitere Informationen zum freiwilligen Schulsport und zum aktuellen Kursprogramm finden Sie auf der Website der Stadt Uster sowie unter www.freiwilligerschulsport.ch.

Im Kanton Zürich lernen die Kinder in der Primarschule die Fremdsprachen Englisch und Französisch. Der Englischunterricht beginnt in der 3. Klasse und der Französischunterricht in der 5. Klasse. In beiden Fremdsprachen üben die Kinder Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben.
Mehr Informationen zum Fremdsprachenunterricht finden Sie im Lehrplan der Volksschule Kanton Zürich.

Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen, können den «Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur» (HSK) besuchen. Dort lernen sie mehr über ihre Muttersprache und ihre Kultur.
Mehr Informationen finden zu HSK Sie auf der Website des Volksschulamts.
 

In den ersten Lebensjahren lernen Kinder so viel wie nie. Sie sind neugierig und erkunden die Welt. Früh lernen ist wichtig. Das Projekt «Lerngelegenheiten für Kinder bis 4» will, dass jedes Kleinkind zu Hause einen guten Lebens- und Lernort hat. Der erste Ort dafür ist die Familie. Die Eltern können ihre Kinder beim Lernen unterstützen.

40 Kurzfilme à je ca. 3 Minuten in 13 Sprachen zeigen auf, welche Erfahrungen für Kinder in den ersten vier Lebensjahren wichtig sind.

Mehr Informationen zum finden Sie auf der Website des Projekts "Lerngelegenheiten für Kinder bis 4" .

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kleineWeltentdecker-App - entdecken Sie die Welt Ihres Kindes

Mit der kleineWeltentdecker-App begleiten Sie Ihr Kind beim Entdecken der Welt.
Hilfreiche Informationen und Illustrationen machen verständlich, wann und wie sich neue Fähigkeiten Ihres Kindes den Weg bahnen.

Zusammen mit unvergesslichen Momenten halten Sie alles an einem Ort fest – spielerisch, wissenschaftlich fundiert und unterhaltend, für ein oder mehrere Kinder zwischen 0 und 6 Jahren.

Psychologisches Institut Entwicklungspsychologie: Säuglings- und Kindesalter

Webseite

Schülerinnen und Schüler, die nach der Primarschule ins Gymnasium gehen möchten, müssen eine Aufnahmeprüfung machen. Ab den Herbstferien bis zu den Sportferien bietet die Primarschule Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik an.

Die Anmeldung zur Gymiprüfung erfolgt über die Website der ZAP.

Hausaufgaben sind eine wichtige Ergänzung zum Unterricht in der Schule. Bei den Hausaufgaben können die Schülerinnen und Schüler in ihrer eigenen Geschwindigkeit den Schulstoff üben. Die Kinder lernen, selbständig zu arbeiten und zu planen.

Die Primarschule Uster bietet Aufgabenstunden für Schülerinnen und Schüler an, die ihre Hausaufgaben in der Schule machen möchten. Während der Aufgabenstunde betreut eine Lehrperson die Kinder.

Die Heilpädagogische Schule Uster (HPSU) ist eine Schule für Kinder mit einer geistigen Behinderung, die in einer normalen Klasse nicht gut lernen können. Schülerinnen und Schüler aus dem ganzen Bezirk Uster können vom Kindergarten bis zur Berufswahl die Heilpädagogische Schule besuchen.

Die Heilpädagogische Schule Uster hat ein eigenes Schulsekretariat.
Öffnungszeiten (während den Schulzeiten):
Montag - Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag: 13.30 - 16.00

Telefon: 044 940 53 64
E-Mail:hpsu@primarschule-uster.ch

Die Schule leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration. Integration heisst, dass fast alle Kinder miteinander eine Regelklasse besuchen. Kinder mit unterschiedlicher Herkunft, Muttersprache, Religion und Leistungsfähigkeit lernen, arbeiten und leben zusammen.

Schülerinnen und Schüler sind verschieden. Die Integrative Förderung (IF) unterstützt Kinder, die eine Regelklasse besuchen und besondere Hilfe brauchen. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind speziell ausgebildete Lehrpersonen, die Integrative Förderung übernehmen. Die Heilpädagoginnen und Heilpädagogen üben mit den Kindenr alleine, in kleinen Gruppen oder im Unterricht.

Die Integrierte Sonderschulung (ISR) ist Sonderschulung für Kinder mit Behinderungen, die eine normale Klasse besuchen. Die Fachstelle Sonderpädagogik stellt für jede Schülerin und jeden Schüler der Integrierten Sonderschulung die passende Unterstützung zusammen.

Alle Schülerinnen und Schüler dürfen an 2 Tagen im Schuljahr ohne Grund nicht in die Schule gehen. Diese Tage nennt man Jokertage.

Die Schulpflege gibt Regeln für den Bezug von Jokertagen vor:

1. Schülerinnen und Schüler dürfen 2 Tage im Schuljahr ohne wichtige Gründe in der Schule fehlen.

2. Die Eltern melden der Klassenlehrperson mindestens 2 Tage vorher, dass das Kind in der Schule fehlen wird.

3. Es können nur 2 Jokertage im Schuljahr eingelöst werden. Übrige Jokertage aus einem früheren Schuljahr können nicht mehr bezogen werden. Die Jokertage können als einzelne Tage oder hintereinander bezogen werden. Ein Jokertag gilt auch als ganzer Tag, wenn die Schule nur am Vormittag stattfindet.

4. An besonderen Anlässen der Schule wie zum Beispiel 1. Schultag, Besuchstag, Sporttag, Exkursion, Schulreise, Klassenlager, Projektwoche können in der Regel keine Jokertage bezogen werden. Die Schulleitung kann Ausnahmen bewilligen.

Ausführliche Informationen finden Sie im Reglement Jokertage.

Der Kindergarten hat den Auftrag, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. In der Regel besuchen die Kinder zwei Jahre lang den Kindergarten und treten dann in die Primarschule über.

Mehr Informationen zur Vorbereitung auf den Kindergarten: Frühkindliches Lernen - Filme in 13 Sprachen
Mehr Informationen zum Kindergarten im Kanton Zürich

§ 21 der Volksschulverordnung legt fest, wie viele Kinder normalerweise in einer Klasse sind. In einer Kindergartenklasse sind höchstens 21 Kinder. In einer Primarklasse sind höchstens 25 Kinder.

Alle Kinder im Kanton Zürich dürfen an ihrem Wohnort gratis in die Schule gehen. Die Schulbücher und das Schulmaterial sind auch für alle gratis.

Wenn die Schülerinnen und Schüler auf einem Ausflug oder im Klassenlager mit der Schule essen, müssen die Eltern manchmal etwas dafür bezahlen.

Die schulergänzende Betreuung und Betreuung während den Ferien sind kostenpflichtig. Genauere Informationen finden Sie unter Elternbeiträge und Tarife.

Der Kanton Zürich legt fest, welche Lehrmittel die Lehrpersonen im Unterricht brauchen müssen. Der Kanton Zürich sagt auch, welche Lehrmittel zusätzlich gebraucht werden dürfen. In der Regel produziert der kantonale Lehrmittelverlag die Lehrmittel für die Volksschule.
Die Liste aller erlaubten Lehrmittel finden Sie auf der Website des Volksschulamts.

Der Kanton Zürich gibt vor, was die Kinder im Kindergarten und in der Schule lernen müssen. Das nennt man einen Lehrplan. Im Kanton Zürich gibt es den neuen Lehrplan 21.
Vom 1. Kindergarten bis zur 5. Primarklasse gilt der Lehrplan 21 seit Beginn des Schuljahres 2018/19. Für die 6. Klasse gilt der neue Lehrplan ab Schuljahr 2019/20.
Auf der Website des Volksschulamts finden Sie weitere Informationen zum Lehrplan 21.
 

Die Primarschule Uster hat ein eigenes Leitbild. Das Leitbild beschreibt die Ziele und Grundsätze der Primarschule Uster.
Leitbild

Die Logopädie unterstützt Schülerinnen und Schüler, die Probleme mit Sprechen lernen, Reden, Lesen und Schreiben haben.

 

Name
elterninformation_logopaedie.pdf (PDF, 1.79 MB) Download 0 elterninformation_logopaedie.pdf

Kopfläuse leben auf dem Kopf von Menschen. Auf www.lausinfo.ch ist erklärt, was Läuse sind und wie man sie behandelt. Bitte melden Sie sich sofort beim Kindergarten oder bei der Schule, wenn ihr Kind Läuse hat.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Volksschulamts.

Der Mittagstisch ist Teil des Betreuungsangebots der Primarschule Uster und dauert von 11:50 Uhr bis Schulbeginn (beziehungsweise 14:00 Uhr am Mittwochnachmittag). Im Hort ihrer Schuleinheit erhalten die Schülerinnen und Schüler eine ausgewogene Mahlzeit.

Die Anmeldung zur Betreuung finden Sie im Online Schalter.

Einmal pro Woche steht in der 2. Klasse der Primarschule die Musikalische Grundausbildung auf dem Stundenplan. In der Musikstunde lernen die Schülerinnen und Schüler Singen, Tanzen und Musik machen.

Die Musikschule Uster Greifensee ist eine moderne Musikschule, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit bietet, ihre musikalischen Fähigkeiten zu entdecken und weiterzuentwickeln.
Zum Angebot der Musikschule Uster Greifensee gehören musikalische Grundbildung, Instrumentalunterricht und verschiedene Formen des musikalischen Zusammenspiels.

Anmeldung und weitere Informationen unter Musikschule Uster Greifensee

Die Musikschule Uster Greifensee wird bis zum Start des neuen Schuljahres 2024/25 in die Primarschule Uster integriert. Die nachfolgenden Dokumente stehen in diesem Zusammenhang. Sie dienen der Information für die Mitarbeitenden der Musikschule.

Name
Reglement_Anstellungsreglement-Primarschulpflege-Lehrpersonen (PDF, 382.28 kB) Download 0 Reglement_Anstellungsreglement-Primarschulpflege-Lehrpersonen
Ausführungsbestimmungen-zum-Anstellungsreglement-der-Primarschule (PDF, 347.84 kB) Download 1 Ausführungsbestimmungen-zum-Anstellungsreglement-der-Primarschule
Die Primarschule Uster setzt auf frühzeitige Prävention (Vorsorge). Der Grundsatz von «Stärke statt Macht» in der Schule sowie das Vermitteln von Lebenskompetenzen stehen im Zentrum der Prävention. Ziel der Primarschule ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit zu stärken, das positive Verhalten zu fördern und das Sicherheitsempfinden zu unterstützen.
Name
Praeventionskonzept_PS_USTER_20171009.pdf (PDF, 795.19 kB) Download 0 Praeventionskonzept_PS_USTER_20171009.pdf

Die Psychomotoriktherapie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens. In der psychomotorischen Therapie lernen Schülerinnen und Schüler die Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeit nach ihren Möglichkeiten einzusetzen.

Mögliche Ausprägungen psychomotorischer Auffälligkeiten sind:
• motorische Koordinationsschwierigkeiten, z.B. Gleichgewichtsprobleme, Ungeschicktheit
• feinmotorische Schwierigkeiten z. B. beim Schneiden, Werken, Basteln, Bauen
• Räumliche und zeitliche Orientierungsauffälligkeiten
• Grafomotorische Schwierigkeiten, z. B. nicht automatisierte Schreibbewegungsabläufe, 
  Schwierigkeiten, das Schreiben zu lernen
• Kommunikationsschwierigkeiten
• Verhaltensstörungen (Unruhe, Aggressivität, impulsives oder gehemmtes Verhalten)
• Aufmerksamkeitsstörungen

Werden bei einer Schülerin oder einem Schüler Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung beobachtet, beantragen Eltern und Lehrperson in einem schulischen Standortgespräch eine psychomotorische Abklärung.

Mehr Informationen finden Sie unter Sonderpädagogik

Name
elterninformation_psychomotorik.pdf (PDF, 164.25 kB) Download 0 elterninformation_psychomotorik.pdf

Die Abkürzung QUIMS heisst „Qualität in multikulturellen Schulen“. Das Programm unterstützt Schulen mit besonders vielen Kindern aus sozial nicht privilegierten und fremdsprachigen Familien. QUIMS ist gut für alle Kinder der berücksichtigten Schulen.

Mehr Informationen zu QUIMS-Schulen finden Sie auf der Website des Volksschulamts.

Das vorliegende ab 1. Januar 2024 gültige Reglement für besondere Unterrichtsformen ersetzt das vormalige Reglement für Schulreisen, Exkursionen, Schneesporttage, Klassen- und Schneesportlager, Kurs- und Projektwochen.

 

 

Name
Reglement besondere Unterrichtsformen gültig ab 01.01.2024 (PDF, 377.38 kB) Download 0 Reglement besondere Unterrichtsformen gültig ab 01.01.2024

Eltern haben die Möglichkeit, gegen Entscheide der Primarschulpflege beim Bezirksrat Rekurs einzureichen.

Gegen Rekursentscheide des Bezirksrates ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht möglich.

Für kommunal besoldete Mitarbeiter/innen der Primarschule Uster ist die erste Rekursinstanz der Bezirksrat, die zweite Rekursinstanz ist das Verwaltungsgericht.

Mitarbeiter/innen der Primarschule Uster mit kantonaler Besoldung richten ihren Rekurs an die Bildungsdirektion und in zweiter Instanz an das Verwaltungsgericht.

Ziel der Schulentwicklung ist es, die Qualität der Schule stetig zu verbessern. Diese Qualität kann im Verlauf der Entwicklung von der Schule selbst (Selbstevaluation) und von Aussenstehenden (z.B. die kantonale Fachstelle für Schulbeurteilung FSB) fachlich bewertet werden (Fremdevaluation).

Unter Schulentwicklung versteht man unterschiedliche Erscheinungen schulischen Wandels, zum Beispiel Organisations- oder Unterrichtsentwicklung. Pro Schuljahr werden dazu an allen Schuleinheiten 4 Schulentwicklungstage durchgeführt (Daten siehe Ferienplan).

Schülerinnen und Schüler haben gemäss §30 des Volksschulgesetzes 13 Wochen Schulferien pro Schuljahr. Die genauen Daten der Schulferien, der Feiertage und der unterrichtsfreien Tage finden Sie unter Ferienplan.

 

Name
Ferienplan Schuljahr 2024/25 (PDF, 170.1 kB) Download 0 Ferienplan Schuljahr 2024/25
Ferienplan Schuljahr 2025/26 (PDF, 170.65 kB) Download 1 Ferienplan Schuljahr 2025/26
Ferienplan Schuljahr 2026/27 (PDF, 171.88 kB) Download 2 Ferienplan Schuljahr 2026/27

Die Schulleiterinnen und Schulleiter übernehmen die Führungsaufgaben ihrer Schule. Sie leiten die Schulen in betrieblich-operativen Belangen, wirken bei Personalgeschäften mit und sind zusammen mit den Schulkonferenzen für die Sicherung der Qualität und die Entwicklung zuständig (siehe §44 des Volksschulgesetzes).

Die Schulpflicht dauert insgesamt 11 Jahre (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundarschule).
Die Schulpflicht endet mit der Vollendung des 16. Altersjahres. In Ausnahmefällen kann eine vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht frühestens nach 10 Schuljahren oder nach Vollendung des 15. Altersjahres beantragt werden (siehe §3 des Volksschulgesetzes).

Das Schulprogramm dient dem Ziel, die Schule nachhaltig zu entwickeln. Die Primarschulpflege gibt Inhalte vor und macht formale Vorgaben. Die verschiedenen Schulen müssen diese bei ihren Schulprogrammen berücksichtigen.

Das Schulprogramm wird von der Schulkonferenz erarbeitet und orientiert sich an den Zielen und Qualitätsvorstellungen des Leitbildes der Schule. Dabei spielen die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und die örtlichen Möglichkeiten der Schule eine Rolle.

Der Schulpsychologische Dienst berät und unterstützt Eltern, Jugendliche, Lehrpersonen und Schulpflege bei schulischen und heilpädagogischen Fragen. Er erstellt Diagnosen und empfiehlt Massnahmen zur Schulung und Erziehung von Kindergarten- und Schulkindern.

Mehr Informationen finden Sie unter Schulpsychologischer Dienst.

Adresse:
Stadthaus West
Oberlandstrasse 82 
8610 Uster
Telefon: 044 944 76 11
E-Mail: spd@uster.ch

Die Volksschulverordnung legt fest (siehe §8), dass die Primarschulpflege bei sehr langen oder gefährlichen Schulwegen auf eigene Kosten passende Massnahmen anordnet. Dieser Anspruch besteht für den Besuch des Regelunterrichts, der Therapien, der Begabtenförderung und der Schulhorte.

Ein Anspruch auf Massnahmen besteht, wenn der Fussweg zur Schule die folgende Mindestlänge aufweist:

Kindergarten: 1'400 Meter

Unterstufe: 1'600 Meter

Mittelstufe: 2'000 Meter

Vertiefende Ausführungen finden Sie im Transportreglement.

 

Bei allen Schülerinnen und Schülern ist laut Volksschulverordnung §17 vor dem Eintritt in den Kindergarten sowie in der 5. Primarklasse eine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen.

Alle Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten von der Primarschulverwaltung einen Informationsbrief sowie ein Rückmeldeformular, sobald eine obligatorische schulärztliche Untersuchung fällig ist.

  • Es gibt ein Rückmeldeformular vor dem Eintritt in den Kindergarten. Rücksendung jeweils bis zum 30. Juni.
  • Es gibt ein Rückmeldeformular für die Schulkinder in der 5. Primarklasse. Rücksendung jeweils bis zum 30. Juni.

Bei den schulärztlichen Untersuchungen werden Grösse und Gewicht, Seh- und Hörvermögen sowie Impfstatus des Kindes erhoben. Die Untersuchung auf Kindergartenstufe beinhaltet zusätzlich eine Entwicklungsbeurteilung.

Wir danken Ihnen für die pünktliche Rücksendung der Formulare. 

Name
Rückmeldeformular_Mittelstufe.pdf (PDF, 1.28 MB) Download 0 Rückmeldeformular_Mittelstufe.pdf
Rückmeldeformular_Kindergarten.pdf (PDF, 1.26 MB) Download 1 Rückmeldeformular_Kindergarten.pdf
Schulärztliche-Fachpersonen-Uster (PDF, 149.69 kB) Download 2 Schulärztliche-Fachpersonen-Uster
Der Schwimmunterricht findet für alle 2. Kl.-Schülerinnen und Schüler wöchentlich statt. Die 3. Klässler gehen alle zwei Wochen schwimmen. Die Kinder lernen schwimmen, sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Wasser und können Gefahrensituationen besser einschätzen.

Den Unterricht erteilen ausgebildete Schwimmlehrkräfte. Die Klassenlehrerinnen und -lehrer unterstützen die Schwimmlehrpersonen während der Lektionen.

Die Sekundarschule schliesst an die Primarschule an und dauert in der Regel drei Jahre. Die Sekundarschule umfasst zwei oder drei Abteilungen mit verschiedenen Anforderungsstufen.

Besuchen Sie die Website der Sekundarschule Uster

Die Aufgabe der Sonderpädagogik ist es, möglichst vielen Kindern mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit zu bieten, die Regelschule zu besuchen. Dafür stellt die Primarschule Uster Unterstützungsangebote zur Verfügung:

Sonderpädagogische Angebote auf einen Blick

 

Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung oder Auffälligkeiten stehen die Angebote der Sonderschulung zur Verfügung. Eine Sonderschulung kommt in Frage, wenn ein Kind mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht genug gefördert werden kann. Die Sonderschulung erfolgt, je nach den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen, in der Regelschule, in einer Tagessonderschule oder in einem Sonderschulheim.

Mehr Informationen unter Sonderpädagogik

Kinder lernen beim Spielen

Lernen beginnt mit der Geburt. Ihr Kind lernt bei allem, was es tut. Besonders wichtig ist das Spielen. Kinder lernen spielend. Sie lernen im Spiel und beim Spielen. Spielen ist die Lernform der Kinder.

Uster Primarschule - Spielen (primarschule-uster.ch)

Die Tagesschule Uster ist eine öffentliche Schule mit einem ganztägigen Betreuungsangebot. Ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit bietet die Tagesschule Auffangzeiten, Frühstück, Mittagessen, Aufgabenstunden, zusätzliche Betreuung bis 18:30 Uhr und Ferienhort an.

Weitere Informationen finden Sie im Tagesschulreglement.

Für Auskünfte und die Anmeldung wenden Sie sich bitte an Patricia Barcia, Fachfrau Schüleradministration und Zusatzangebote. Telefon: 044 944 74 23, E-Mail: patricia.barcia@uster.ch

Im Fach Textiles und Technisches Gestalten (ehemals Handarbeit) lernen Kinder unterschiedliche Materialien kennen und Verarbeiten: Sie können mit Textilien, Metall, Holz oder Kunststoff, mit flächigen, plastischen und linearen Materialien umgehen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende motorische und handwerkliche Fertigkeiten, die sie auch ausserhalb der Schule vielfältig einsetzen können.

Weitere Informationen zum Fach Textiles und Technisches Gestalten finden Sie im Lehrplan.

Das Therapieangebot der Primarschule Uster besteht aus Logopädie, Psychomotorik-Therapie und Psychotherapie. Diese sonderpädagogischen Massnahmen gehören zum Grundangebot der Volksschule. Die Fachstelle Sonderpädagogik und der Schulpsychologische Dienst beraten Eltern von Kindern mit verschiedenen pädagogischen Bedürfnissen.

Aufgrund des Transportreglements entscheidet sich, ob ein Kind mit dem Taxi oder Schulbus transportiert wird. Bitte beachten Sie auch die Regelungen für Schüler/innen aus den Aussenwachten (Freudwil, Sulzbach, Wermatswil) im Merkblatt.

Transportreglement

Merkblatt

Gesuch ZVV-Abonnement

Stundenplan und Fächer

Die Stundenpläne basieren auf den sogenannten Lektionentafeln und werden durch die Schulleitung erstellt.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Volksschulamtes zu finden: Unterrichtszeiten

Die Veloprüfung bildet den Abschluss des Verkehrsunterrichts auf der Primarstufe.

An der Veloprüfung wird die Theorie geprüft und die Veloausrüstung kontrolliert. Anschliessend folgt die Prüfung auf der Strasse.

Die Veloprüfung findet jeweils am Donnerstag in der Kalenderwoche 27 statt. 

Für die Kontrollposten bei der praktischen Veloprüfung braucht es Helferinnen und Helfer. Haben Sie Interesse und sind Sie bereit an diesem Donnerstag von ca. 7:30 bis 12:00 Uhr und von ca. 13:30 bis 17:00 Uhr mitzuhelfen? Dann melden Sie sich spätestens bis Ende Mai bei Herrn Daniel Kuster, Stadtpolizei Uster, Telefon 044 944 76 66 oder Email daniel.kuster@uster.ch. 

Alle Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse erhalten von der Stadtpolizei Uster eine Verkehrsschulung. Sie lernen, Verantwortung für die eigene Sicherheit und Gesundheit zu übernehmen. Das Ziel ist, dass weniger Unfälle mit Kindern geschehen.

Ab der 2. Klasse werden die Kinder auf die Veloprüfung vorbereitet.

Kaum auf der Welt, geht es mit dem Lernen los. Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung Ihres Kindes sehr wichtig. Wir haben für Sie wertvolle Informationen und Unterstützungsangebote zusammengestellt, damit Sie Ihr Kind so gut wie möglich auf den Schuleintritt vorbereiten können. 

Uster Primarschule - Vor dem Schuleintritt (primarschule-uster.ch)

Während den Sportferien 2025 bietet die Primarschule Uster drei Wintersportlager an. Teilnahme­berechtigt sind Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse.

Die Wintersportlager 2025 finden wie folgt statt:

Lagerort Datum
Klosters Madrisa  17. bis 21. Februar 2025 (Mo-Fr)
Obersaxen 17. bis 21. Februar 2025 (Mo-Fr)
Scuol 24. bis 28. Februar 2025 (Mo-Fr)

Der Elternbeitrag liegt bei allen drei Lagern bei Fr. 400.00. 

Die Wintersportlager 2025 sind ausgebucht! 

Kontakt

ps@uster.ch
Name
Ausschreibung-2025 (PDF, 176.92 kB) Download 0 Ausschreibung-2025
Ein Übertritt ist der Wechsel von einer Schulstufe in eine andere (vom Kindergarten in die Primarstufe und von der Primarstufe in die Sekundarstufe). In der Regel ist ein Übertritt mit einem Wechsel der Klasse und der Klassenlehrperson verbunden.

Mehrmals jährlich besuchen Zahnpflegefachfrauen die Schul- und Kindergartenklassen. Sie erklären den Kindern, wie wichtig das Zähneputzen ist.

Einmal pro Jahr besuchen alle Klassen die Zahnklinik für Kinder und Jugendliche zur Zahnkontrolle. Durch diese Kontrolle ab dem Vorschulalter können Zahnschäden, Zahnstellungsprobleme und Krankheiten im Mund frühzeitig erkannt und behandelt werden.
 

Besuchen Sie die Webseite der Zahnklinik für Kinder und Jugendliche.
 

Lehrpersonen müssen die Schülerinnen und Schüler laut § 31 des Volksschulgesetzes regelmässig beurteilen. Sie beurteilen die Leistungen in den verschiedenen Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten.

Im Kindergarten und in der ersten Klasse gibt es keine Noten, es finden Gespräche mit den Eltern statt.
Ab der 2. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Jahr ein Zeugnis (Ende Januar und Ende Schuljahr). Benotet werden alle Fächer des Lehrplans.

Für die Zuteilung der Schulkinder ist die Primarschulpflege zuständig.
Dabei achtet sie auf folgende Punkte:

  • die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs
  • die ausgewogene Zusammensetzung der Klassen
  • die Grösse der Klasse
  • die Leistungsfähigkeit 
  • die soziale und sprachliche Herkunft
  • die Verteilung der Geschlechter

Wegen dieser Kriterien kann es sein, dass ein Kind nicht einfach in den nächstgelegenen Kindergarten oder ins nächstgelegene Schulhaus eingeteilt werden kann.