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Elternrat: Rückerstattung Auslagen / Antrag Vorschuss und Anweisungskontrolle

Finanzielle Abwicklung Elternratsgremium

Gemäss Rahmenreglement «Elternmitwirkung» vom 5. Dezember 2006 (www.primarschule-uster.ch  -> «El­ternmitwirkung», letzte Anpassung 30. Juni 2016, Kap. 8, Unterstützung), erhält des Elternratsgremium eine finanzielle Unterstützung pro Abteilung (Klasse), welche zweimal jährlich ausgerichtet wird. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Für die Finanzen der Elternräte ist in der Rechnung der Stadt Uster ein eigenes Bilanz­kon­to eröffnet. Die Primarschulverwaltung ist für die Buchführung zuständig.
  • Die finanzielle Ausrichtung der Primarschule an die Elternräte wird jeweils diesem Bilanzkonto gutgeschrieben.
  • Das zuständige Elternratsmitglied rechnet Auslagen (Formular Rückerstattungen) und Vorschüsse mit separaten Formularen über die Primarschulverwaltung ab (Formular Antrag Vorschuss). Die Belege sind von einem Mitglied des Elternrats zu unterschreiben. Zur zentralen Anweisungskontrolle der Unterschrift ist das (Formular Unterschriften Elterngremium) ausgefüllt der Primarschulverwaltung einzureichen.
  • Geldeingänge sind auf das folgende Konto zu überweisen:
    • PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern
      Kontoinhaber: Stadtkasse Uster, Freiestrasse 2, 8610 Uster
      Konto: 80-1458-1
      IBAN: CH62 0900 0000 8000 1458 1
      BIC / Swift: POFICHBEXXX

      Vermerk: PS Kto. 20058.50 / Elternrat Schuleinheit [??], [wofür]
       
    • Wir bitten Sie, uns mit Mail an ps@uster.ch über den Geldeingang vorgängig zu informieren, so dass die Abteilung Finanzen der Stadt Uster die korrekte Zuordnung vornehmen kann.
  • Mindestens halbjährlich erhalten die finanzverantwortlichen Elternräte eine Übersicht über den Stand ihres Guthabens auf dem Bilanzkonto.

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