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Amtliche Publikation: Beitragsreglement schulergänzende Betreuung und Tagesschulabteilungen

19. April 2024
Das neue Beitragsreglement – Schulergänzende Betreuung und Tagesschulabteilungen Primarschule Uster wird amtlich publiziert und tritt am 1. August 2024 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet beim Statthalter des Bezirks Uster, Postfach, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

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