
Freude am Lernen und Lehren
Die im Schulblatt veröffentlichten Feriendaten sind verbindlich. Eltern wollen bitte die Ferienplanung anpassen, damit der geordnete Schulbetrieb gewährleistet bleibt.
Therapie, welche im Gegensatz zur stationären Therapie keine Übernachtung in einer Einrichtung erfordert. In der Regel begibt sich die Schülerin oder der Schüler zur Therapeutin oder zum Therapeuten und kehrt danach wieder in die Regelklasse oder nach Hause zurück.
Deutsch als Zweitsprache-Unterricht für Schülerinnen und Schüler ohne oder mit sehr geringen Kompetenzen in der deutschen Sprache, der während etwa einem Jahr intensiv und täglich erteilt wird. In der Regel findet er in Kleingruppen statt. Er kann auch im Rahmen einer Aufnahmeklasse oder in Ausnahmefällen als Einzelunterricht stattfinden.
Audiopädagoginnen/ Audiopädagogen sind Schulische Heilpädagoginnen/ Heilpädagogen mit Vertiefungsrichtung "Pädagogik für Schwerhörige und Gehörlose."
Deutsch als Zweitsprache-Unterricht für Schülerinnen und Schülern zur Weiterentwicklung von Kompetenzen in Deutsch als Zweitsprache auf der Primar- und Sekundarstufe.
Deutsch als Zweitsprache-Unterricht in teil- oder vollzeitlichen Aufnahmeklassen mit 8 – 14 Schülerinnen
Der Aufnahmeunterricht in Deutsch als Zweitsprache dauert in der Regel drei Jahre und wird aufgeteilt in
Die Begabtenförderung umfasst Angebote für Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung, deren
Die Begabungsförderung ist ein Grundauftrag der Schule. Sie betrifft alle Schülerinnen und Schüler und erfolgt im Regelunterricht.
Während des Schuljahres finden in jeder Schuleinheit zwei offizielle Besuchsmorgen statt. Die Daten werden von jeder Schuleinheit individuell festgelegt und zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
Spannende Romane, Witzige Comics, Interessante Sachbücher, Hilfreiche Lern-Software; das alles finden Sie in den Bibliotheken der Schulen.
Im Schuljahr 2006/2007 wurden an der Primarschule Uster Blockzeiten eingeführt. Die Blockzeiten werden ab dem Schuljahr 2011/2012 an folgende gesetzlichen Bestimmungen angepasst:
Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern, welche eine andere Erstsprache als Deutsch
Die Volksschulverordnung hält die Pflichten der Schüler/innen fest und die §§ 85 und 85a führen die zur Verfügung stehenden Disziplinarmassnahmen auf.
Mit dem neuen VSG erfolgt die Einschulung neu mit dem Eintritt in den Kindergarten oder in die Grundstufe.
Eltern haben Rechte:
Träger der Volksschule des Kantons Zürich sind der Staat (Kanton) und die Gemeinden. Der Kanton erbringt insbesondere finanzielle Leistungen mit Beiträgen an die Personalkosten der Lehrpersonen im Volksschul- und Sonderschulbereich sowie Staatsbeiträge an gesetzlich vorgegebene weitere Leistungen der Volksschule. Die Finanzierung durch den Kanton in Zukunft (vor allem mit Pauschalbeiträgen) ist in Planung.
Der Französischunterricht beginnt in der 5. Klasse und umfasst wöchentlich zwei ganze oder vier halbe Lektionen. Die Schülerinnen und Schüler lernen in erster Linie, sich in Alltagssituationen zu verständigen. Lesen und Schreiben stützen den Lernprozess und nehmen einen wichtigen Platz ein. Hausaufgaben sollen den Schulstoff festigen helfen. Das Fach Französisch wird an der Primarschule mit Noten beurteilt.
Unter Frühenglisch versteht man die bereits in der Unterstufe integrierte Fremdsprache Englisch. Ähnlich dem Französischen wird eher auf spielerische Art und Weise versucht, den Kindern diese Fremdsprache näher zu bringen.
Sonderpädagogische Massnahmen im vorschulischen Alter, wenn festgestellt wird, dass die Entwicklung der Kinder eingeschränkt oder gefährdet ist oder sie dem Unterricht in der Volksschule ohne spezifische Unterstützung nicht werden folgen können.
Das Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 kennt nur noch geleitete Schulen. Das gesamte Schulpersonal übernimmt gemeinsam die Verantwortung für ihre Schule und wird dabei von ihrer Schulleitung geführt.
Mit diesem Begriff bzw. Schlagwort bezeichnen wir alles, was als ´rechtliche Grundlagen´ der Zürcher Volksschule aufgefasst werden kann von der Bundesverfassung über die eidgenössischen und kantonal-zürcherischen Gesetze bis hinunter zu den Verordnungen und Reglementen.
Die Grundstufe ist ein Schulversuch, der zwei Jahre Kindergarten und die erste Klasse der
Direkt nach der Primarschule kann man die Gymiprüfung für ein Langzeitgymnasium absolvieren. Die schriftliche Prüfung findet nach den Frühjahrsferien, üblicherweise in der ersten Maiwoche statt und umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Die Erfahrungsnote werden beim Langzeitgymnasium bei der Bewertung mitberücksichtigt. Die Prüfung ist bestanden wenn der Durchschnitt aus der schriftlichen Prüfungsnote und der Erfahrungsnote mindestens 4,5 beträgt.
Handarbeit ist ein Unterrichtsfach, welches die geistigen, schöpferischen und manuellen Fähigkeiten fördert. Zudem sollen Freude am handwerklichen Tun geweckt und Wege zur aktiven Freizeitgestaltung geöffnet werden. Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeuge, Techniken und Arbeitsabläufe werden vermittelt. Laut Lehrplan erhalten Mädchen und Knaben von der 2. bis zur 6. Klasse in den Materialbereichen Textil, Holz, Ton und Papier eine Grundausbildung. Zur Zeit läuft die politische Diskussion über die Anzahl Lektionen und den Halbklassenunterricht.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung im Bereich Hausaufgaben muss klar sein, und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen.
Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton haben das Recht, die öffentliche Volksschule zu besuchen.
Im Volksschulgesetz ist der Grundsatz verankert, dass Kinder und Jugendliche mit besonderen schulischen Bedürfnissen nach Möglichkeit in den ordentlichen Bildungsgängen der Volksschule geschult und gefördert werden sollen. Die integrative Schulung (IS) beschreibt die Angebote integrieter Förderung (IF), Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Begabtenförderung und Therapieformen wie Logopädie, Psychomotorik und Psychotherapie.
In der integrativen Schulungsform werden Kinder mit speziellem Förderbedarf in einzelnen Fächern innerhalb der Regelklasse im Teamteaching unterrichtet oder in Kleingruppen gefördert. Dadurch soll die Separation von Kindern, die aus den unterschiedlichsten Gründen dem Unterricht in der Regelklasse nicht folgen können, vermieden werden. Als gleichwertiges Angebot ersetzt die IF die Sonderklassen.
Jokertage im Sinne von individuell einsetzbaren Freitagen schreiben das Recht der Eltern fest, ihre Kinder ohne nähere Begründung während einer festgelegten beschränkten Anzahl von Tagen oder Halbtagen nicht in die Schule zu schicken. Dokument: primarschule-jokertage.pdf (30.2 kB)
Der Kindergarten ist Teil der Volksschule und somit obligatorisch. Die Gemeinden sind verpflichtet, allen Kindern den zweijährigen Besuch des Kindergartens zu ermöglichen. Kindergärten sind gemeindeeigene Einrichtungen; der Kanton erlässt lediglich Empfehlungen zur Führung der Kindergärten.
Der Kanton erlässt Richtzahlen bezüglich der Klassengrössen. Wird die Abteilungsgrösse überschritten, kann die Gemeindeschulpflege im Rahmen der bewilligten Vollzeiteinheiten ein Entlastungsvikariat einrichten. Wird die Abteilungsgrösse voraussichtlich während längerer Zeit um mehr als drei Schüler überschritten ist ein Entlastungsvikariat einzurichten oder die Klasse kann geteilt werden.
Die Lehrkräfte der Volksschule sind verpflichtet, mit den vom Bildungsrat als obligatorisch bezeichneten Lerhmitteln zu unterrichten. Diese Lehrmittel werden in der Regel vom kantonalen Lehrmittelverlag produziert und müssen von den Schulgemeinden angeschafft werden. Eine regelmässig überarbeitete Liste der obligatorischen Lehrmittel kann beim kantonalen Lehrmittelverlag bestellt werden.
Wir bezeichnen als Lehrpersonen:
Damit umfasst in unserer Definition der Begriff "Lehrpersonen" auch andere Kategorien von unterrichtenden Personen als nur die vom Lehrerpersonalgesetz als "Lehrpersonen" bezeichneten.
Der Lehrplan für die Volksschule wird vom Bildungsrat erlassen. Der Lehrplan umfasst das Leitbild der Volksschule, Rahmenbedingungen für den Unterricht sowie die Lernziele für die fünf Unterrichtsbereiche: Mensch und Umwelt, Sprache, Gestaltung und Musik, Mathematik, Sport. Die Lehrpersonen sind verpflichtet ihren Unterricht entsprechend dem Lehrplan zu planen und zu gestalten.
Ein Leitbild beschreibt langfristige Gesamtziele und Handlungsgrundsätze.
Die Lektionentafeln sind Teil des Lehrplans. Sie bezeichnen die obligatorischen und die fakultativen Unterrichtsgegenstände und legen deren zeitlichen Umfang fest. Änderungen der Lektionentafeln können nur vom Bildungsrat vorgenommen werden.
Die Logopädie beschäftigt sich mit folgenden Bereichen:
Jedes im Kanton Zürich wohnende Kind hat das Recht auf Schulbildung. Neu zugewanderte, fremdsprachige Kinder werden in ihrer schulischen Integration unterstützt. In Folge der Migrationen ist die Schülerschaft in verstärktem Masse sozial, sprachlich und kulturell gemischt.
Der Mittagstisch ist Teil des Schulhortangebotes und bietet Kindern im Kindergarten- sowie Volkschulalter die Möglichkeit, in der Mittagspause eine geregelte Mahlzeit zusammen mit anderen Kindern einzunehmen und während der Mittagspause betreut zu sein. Die weiteren Angebote finden Sie unter dem Stichwort 'Tagesstrukturen'.
Die Mittelstufe ist Teil der Primarschule und dauert wie die Unterstufe ebenfalls drei Jahre (4.-6. Klasse).
In Uster und Greifensee ist die musikalische Grundschule in die Blockzeiten der 1. Primarklassen integriert. Der Schwerpunkt der musikalischen Grundschule liegt auf dem Kennenlernen verschiedener Instrumente und wird zur Vorbereitung für jeden weiteren Musikunterricht empfohlen.
Die musikalische Grundausbildung kann an der MSUG in einem vierjährigen Unterricht erworben werden. Dieser gliedert sich in zwei Jahre Musikgarten, welchen die Kinder zusammen mit einer erwachsenen Bezugsperson besuchen und in zwei Jahre Klangstrasse.
Wir verwenden den Begriff synonym zu Primarschule.
Die Lehrkräfte pflegen und fördern im täglichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern die Selbständigkeit der Kinder, die Stärkung des Selbstvertrauens und weitere persönlichkeitsbildende Massnahmen. Im Präventionsbereich ist die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule besonders wichtig.
Therapeutische Unterstützung und Behandlung von Schülerinnen und Schülern bei psychischen Problemen
Gemäss neuem Volksschulgesetz ist für Eltern Mitwirkung vorgesehen (Elternräte/Elternforen). Die Ausgestaltung der Elternmitwirkung ist in folgendem Dokument festgelegt. Dokument: Rahmenreglement_Elternmitwirkung_PSU_20061205V4.pdf (14.7 kB)
Gegen Entscheide von Schulbehörden kann Rekurs erhoben werden.
Der Schulärztliche Dienst des Kantons Zürich unterstützt und berät die nebenamtlichen Schulärztinnen und -ärzte und die Schulbehörden und Gemeinden. Die Schwerpunkte des Schulärztlichen Dienstes sind neben den Reihenuntersuchungen die Prävention und Gesundheitsförderung, gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit der Schule und das Impfwesen.
Schulen brauchen Beratung.
Schulentwicklung ist ein häufig benutzter Begriff für sehr unterschiedliche Erscheinungen schulischen Wandels. Organisationsentwicklung und Unterrichtsentwicklung werden im Begriff der Schulentwicklung meist mitgedacht.
2011
Die Schulleitung ist die operative Führung einer Schule, mit pädagogischer Ausrichtung. Die Einzelschule übernimmt unter der Führung der Schulleitung die Verantwortung für ihre Zusammenarbeit nach innen und ihr kollektives Auftreten nach aussen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitungen sind im Volksschulgesetz (VSG) geregelt.
In gesetzlichen Bestimmungen oder Beschlüssen des Bildungsrates werden für den gesamten Kanton gültige organisatorische Bestimmungen festgelegt. Die Gemeinden und Schulen sind verpflichtet diese umzusetzen. Wir verwenden den Begriff auf kantonaler Ebene: Wie organisiert der Kanton Zürich das Volksschulwesen? Und nicht auf Gemeinde- oder Schul-Ebene (Wie organisiert sich der Lehrkörper einer Gemeinde?)
Die Schulpflicht dauert elf Jahre (Zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule, drei Jahre Sekundarschule).
Ein Schulprogramm ist die schriftlich vereinbarte, auf einen Zeithorizont von 3-5 Jahren ausgerichtete Planung einer Schule. Im Schulprogramm formuliert die Schule jene Ziele, laufenden Projekte und Entwicklungsvorhaben ihrer pädagogischen Arbeit, welche für sie in unmittelbarer Zukunft von Bedeutung sind.
Schulpsychologische Dienste sind von den Gemeinden (meist im Verbund) eingerichtete Stellen. Die Kantonalisierung der Schulpsychologischen Dienste ist in Vorbereitung.
Eine Schulreform ist die politisch gewollte Veränderung im Schulsystem. Schulreformen haben demnach immer eine politische und eine schulische Dimension. Vielfach wird zur Bearbeitung der schulischen Dimension auf Schulversuche zurückgegriffen. Am Ende stehen politische Entscheidungen und neue Rechtsgrundlagen, welche die Veränderung absichern.
Schulversuche sind geplante und systematisch kontrollierte Veränderungen von Teilen des Schulsystems. Zu diesem Zweck kann mit Bewilligung des RR von den gesetzlichen Grundlagen abgewichen werde. Schulversuche sollen dazu dienen, die politischen Entscheidungen auf sachliche Grundlagen zu stellen. Deshalb werden die Ergebnisse eines Versuchs wissenschaftlich überprüft (Evaluation). Aktuelles Beispiel für einen Schulversuch ist die Grundstufe.
Mehrmals jährlich bringt eine ausgewiesene Fachperson während einer Lektion in den einzelnen Klassen den Kindern die Zahnhygiene und die Wichtigkeit des Zähneputzens näher. Zudem finden regelmässige Zahnkontrollen in der Schulzahnklinik Uster statt, die vom Zweckverband Schulgesundheit Uster-Greifensee geführt wird.
Alle Kinder der zweiten Klasse besuchen den Schwimmunterricht wöchentlich. Die 3.Klässler erhalten alle zwei Wochen eine Schwimmlektion.
Die Sekundarstufe I umfasst die drei letzten Jahre der obligatorischen Schulpflicht, die in der Volksschule oder in den Mittelschulen erfüllt werden.
Die Sonderpädagogischen Massnahmen dienen der Schulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.
Die Gemeinden bieten integrative Förderung und Therapien an. Sie können auch besondere Klassen führen. Sie gewährleisten die Sonderschulung.
Sonderschulen sind für Kinder bestimmt, die den Anforderungen von Kindergärten, Regel- und Sonderklassen oder Integrativer Schulungsform (IF) nicht gewachsen sind. Unterricht, Erziehung, Betreuung und Therapie richten sich individuell nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kindes.
Staatsbeiträge sind zweckgebundene geldwerte Leistungen für die Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Volksschule Der Staatsanteil richtet sich in der Regel nach der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde
Stütz- und Fördermassnahmen ergänzen den Unterricht und die Erziehung an Normal- und Sonderklassen sowie an Sonderschulen.
Unterricht und Erziehung sind die Kerngeschäfte der Schule. Unterrichtsentwicklung ist somit ein bedeutender Aspekt von Schulentwicklung.
Die Unterstufe ist Teil der Primarschule und dauert drei Jahre (1.-3. Klasse).
Im Mittelpunkt des Unterrichts im Kindergarten und in der 1. Klasse steht vor allem die Praxis. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird intensiv geübt. In den nachfolgenden Klassen richtet sich der Unterrichtsgegenstand schwerpunktmässig auf das Bewegen im Verkehrsraum als Radfahrer aus. In der 5. Klasse erfolgt zusätzlich ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad auf öffentlichen Strassen.
Vikarinnen und Vikare werden stellvertretend für Lehrpersonen bei Absenzen (z.B. Urlaub, Militärdienst, Krankheit, Unfall) eingestellt. Bei kantonal angestellten Lehrpersonen ordnet das Volksschulamt den Vikar oder die Vikarin ab.
Mit ´Übertritt´ werden die Übergänge von einer Schulstufe in die andere bezeichnet. (vom Kindergarten in die Primarschule, ...) Beim Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe nimmt die Sekundarschulpflege die Zuteilung vor.
Gemäss § 31 Volksschulgesetz sind Schülerinnen und Schüler regelmässig zu beurteilen. Beurteilt werden die Leistungen in den Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten. |